Rentenreform 2017 in Liechtenstein - Nachlese zur Infoveranstaltung am 21.03.2016
Noch sind 8.5 Mia. Franken im Topf von AHV und Zweiter Säule. Doch immer mehr Renten müssen länger reichen und jeder Wirtschaftseinbruch reisst ein neues Loch. Mit Reformen will Liechtenstein die Altersvorsorge finanziell sichern. Mit der rhetorischen Frage "Ist eine AHV- und PK-Revision notwendig?" lud die LLB Vorsorgestiftung zur Information ein.
Auch für die junge Generation soll in Liechtenstein aus Sorge Vorsorge werden. 2017 soll die geplante Reform von AHV und betrieblicher Personalvorsorge in Kraft sein. Eduard Zorc, Präsident des Stiftungsrats der LLB Vorsorgestiftung für Liechtenstein, erinnerte am Montagabend rund 200 Interessierte im SAL in Schaan, wie zentral es ist, heute die richtigen Entscheidungen für Morgen zu treffen.
Immer mehr leben länger
"Die AHV hängt von der Demografie ihrer Beitragszahler und Rentner ab", machte Mauro Pedrazzini, Minister für Gesellschaft, deutlich. Die Baby-Boom-Generation kommt in den nächsten Jahren in Rente, ihnen steht eine kleinere Generation gegenüber, die in die Rentenversicherung einbezahlt. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer skizzierte die Folgen auch für die betriebliche Personalvorsorge: 2010 kamen noch 5 Versicherte auf einen Rentner, 2020 werde die Zahl der Aktiven auf 3,5 pro Rentner schrumpfen. Zudem gelte es, eine längere Lebenszeit der Rentner zu finanzieren. Ein 65-jähriger Mann lebe im Schnitt noch 18,8, eine Frau 23,5 Jahre.
Die Kurve zeigt steil abwärts
Mit fast 3 Mia. Franken Vermögen ist der liechtensteinische AHV-Fonds bislang gut kapitalisiert. Je zur Hälfte finanziert: über einen Staatsbeitrag sowie den Überschuss zwischen Beiträgen und Renten. Seit 2003 jedoch ist ein Umlagedefizit zu beobachten mit steiler Kurve abwärts. Zurzeit zahlt die AHV 270 Mio. Franken an Renten pro Jahr. Rund elf Jahre AHV sind noch gesichert. "Die Ausgaben für die AHV aber werden steigen – etwa auf 500 Mio. Franken bis zum Jahr 2030", warnt Mauro Pedrazzini, "und jede Rezession reisst ein zusätzliches Loch auf der Einnahmenseite."
Eine milde Kombination
24 mögliche Massnahmen hat die liechtensteinische Regierung überprüft. Sechs hat sie ausgewählt: So will Liechtenstein den Staatsbeitrag von derzeit 50 Mio. ab 2018 auf 20 Mio. Franken senken, die AHV-Beiträge von 7.8 auf 8.1 Prozent erhöhen. Die Jahrgänge ab 1958 sollen mit 65 statt mit 64 Jahren in Rente gehen. Und wer als Rentner dazu verdient, soll dafür AHV-Beiträge entrichten. Der Ausgleich für den allgemeinen Preisanstieg von bislang 4 Prozent entfällt vorläufig. Und alle fünf Jahre muss ein Gutachten erstellt werden. Droht das AHV-Fondsvermögen unter fünf Jahresausgaben zu fallen, muss die Regierung Massnahmen vorschlagen. Mit dieser Kombination an "milden Massnahmen" liessen sich über sieben Jahresausgaben der AHV für zwanzig Jahre sichern. Im September 2016 wird der liechtensteinische Landtag in der zweiten Lesung über die Gesetzesreform entscheiden. Diskussionen erwartet Mauro Pedrazzini in Sachen Staatsbeitrag. Das Problem in die Zukunft zu verschieben, sei kein Thema.
Erfolgsmodell wird angepasst
Wie die AHV ist auch die betriebliche Altersvorsorge unter Druck. 2014 waren 39'840 Arbeitnehmer bei 24 Pensionskassen in Liechtenstein versichert: 88 Prozent Beitragszahler, 12 Prozent Rentner. Das Vermögen der zweiten Säule betrug 5.8 Mia. Franken, bei 165 Mio. Franken Pensionszahlungen. "Die betriebliche Vorsorge ist ein Erfolgsmodell, die Leistungen aber haben sich seit der Einführung 1989 nie erhöht. Jetzt muss sich die zweite Säule den aktuellen Gegebenheiten anpassen", erklärte Thomas Zwiefelhofer, Minister für Inneres, Justiz und Wirtschaft. Dies geschieht parallel zur AHV-Reform und aus denselben Gründen. Nicht nur setze sich der Trend zu Teilzeitarbeit, Frühpensionierung, Teilpensionierung oder der Aufschub des Pensionsalters fort. Tiefe bis negative Zinsen erschwerten es den Pensionskassen, ausreichend Rendite und Verzinsung des Alterskapitals zu gewährleisten.
Kleinverdiener zahlen früher ein
Ziel der liechtensteinischen Regierung ist ein insgesamt höheres Leistungsniveau. Vier Massnahmen sind geplant, die auch beim Landtag als Gesetzgeber auf Zustimmung stossen: Die Beiträge für die zweite Säule sollen ab 2017 von bislang 6 auf 8 Prozent des anrechenbaren Lohnes steigen. Der gesamte massgebende Jahreslohn soll versichert werden, der bisherige Freibetrag von 13'920 wird abgeschafft. Die Versicherung beginnt vier Jahre früher als bisher, und zwar mit 20. Jeder, der 13'920 Franken im Jahr verdient, muss in Zukunft Pensionskassenbeiträge einzahlen. Bisher liegt die Schwelle bei 20'880 Franken. Nicht nur sorgen Arbeitnehmer mit kleinen Einkommen mit für ihre Altersvorsorge und zahlen junge Leute früher und damit länger ein.
Liberaler als in der Schweiz
Was in der Schweiz rechtlich vorgegeben sei, entschieden in Liechtenstein die Stiftungsräte der Pensionskassen. Das neue Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge BPVG schreibt ihre Verantwortung fest. Indem es nur die Mindestbestimmungen für die obligatorische betriebliche Vorsorge festlegt, bleibt die liberale Ausgestaltung in Liechtenstein erhalten. Die Wahlmöglichkeit zwischen Kapital oder Rente bleibt bestehen, ebenso das "Nein", Alterskapital aus der Pensionskasse vorzubeziehen, um es in Wohneigentum zu investieren.